Leistungen
Unsere Leistung
Pflege. Betreuung. Beratung.
mit Sicherheit. zuhause. einfach besser.
Wir bieten Ihnen eine vielfältige Palette sozialer Dienstleistungen an.
Überzeugend, menschlich und fachlich kompetent.
Ob mit den kleinen Hilfestellungen des Alltags oder mit einem hohen Bedarf an Zuwendung und Pflege: im Mittelpunkt unserer Arbeit steht immer der zu pflegende und zu betreuende Mensch mit seinem Anspruch auf seine individuellen Bedürfnisse und auf seine Lebensgewohnheiten angepasstes Leben.
Sei der Mensch alt oder jung, sei es ein jüngstes Geschöpf.
Wertschätzung, Respekt, Verständnis und Sensibilität prägen den Umgang unserer qualifizierten, kompetenten und engagierten Pflegefachkräfte mit den Klienten und schaffen so eine vertrauensvolle und persönliche Beziehung.
Unsere Pflegeleistungen im Überblick
Ambulante Häusliche Krankenpflege
Die Ambulante Häusliche Pflege findet im häuslichen Bereich, in der eigenen Wohnung bzw. im Lebensumfeld des Klienten statt.
Wir sehen gerade unsere Gastrolle in der Häuslichkeit unserer Klienten als das Besondere an der Häuslichen Pflege. Der Gepflegte bzw. seine Angehörigen bestimmen das Maß der Pflege in Abstimmung mit
uns.
Unser Ziel in der Ambulanten Häuslichen Pflege ist die Versorgung unserer Klienten in ihrer häuslichen Umgebung, um das Verbleiben in den "eigenen vier Wänden" zu ermöglichen. Durch aktivierende
Pflege soll eine Verbesserung bzw. Erhaltung der Gesundheits- und Lebenssituation erreicht werden bzw. ein voranschreitender Verlust von Ressourcen vermieden werden. Wir helfen damit der Vermeidung
oder Verkürzung von Krankenhaus- oder Heimaufenthalten.
Unsere ambulanten privaten Pflegedienste erbringen
- medizinische Leistungen, in Form einer ärztlich delegierten Tätigkeit, umgangssprachlich als Behandlungspflege bezeichnet,
- Leistungen der Grundpflege und Hauswirtschaft,
- sowie Haushaltshilfe (nicht zu verwechseln mit "Hauswirtschaft").
Die Behandlungspflege, die wir erbringen, ist im Bereich der Krankenpflege angesiedelt.
Diese gesetzliche Unterstützung gibt es aufgrund von behandlungsbedürftigen Erkrankungen, die der Patient nicht selbst verrichten kann und auch kein im Haushalt lebender Angehöriger dies übernehmen
kann.
Der behandelnde Arzt verordnet die Leistung, entsprechend der Liste der HKP.
Der Patient reicht diese Verordnung aufgrund der gesetzlich geregelten Genehmigungspflicht bei seiner Krankenkasse ein, diese bearbeitet und genehmigt die Kostenübernahme.
Als besonderen Service regeln bei A.i.P. unsere Pflegedienste diese Zeit raubende Tätigkeiten direkt mit dem behandelnden Arzt und der Kasse. Für unsere Klienten natürlich kostenfrei.